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Wettkampfrichter
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Wie die meisten Berliner Vereine haben auch wir zu wenig Wettkampfrichter in unseren Reihen. Dieses wird einem ganz besonders bewusst, wenn man zu Wettkämpfen ausserhalb Berlins aufbricht. Verwöhnt durch das besondere Angebot des Berliner Schwimmverbandes verliert man schnell den Bezug zur "Realität" im Rest des Landes. Die Realität holt einen aber schnell über das Portemonnaie oder einen ungeplanten "Arbeitseinsatz" ganzer Elterngruppen wieder ein. Man läuft dann wie kopfloses Huhn zwischen den "echten" Kampfrichtern hin und her und verrichtet "niedere" Aufgaben wie Zettel einsammeln und Wasserflaschen ersetzen. Und das kann wirklich jeden treffen und ziemlich anstrengend sein. 

Im Prinzip ist es ziemlich simple. Man meldet sich ueber den Verein zum Lehrgang an, verbringt ein paar Stunden zusammen mit anderen schwimmbegeisterten Eltern oder Aktiven und erlangt eine gewisse Basis-Qualifikation (z.B. als Zeitnehmer, Zielrichter, Wenderichter oder Schwimmrichter). Diese reicht dann in der Regel aus, um seinem Kind, der Mannschaft und dem Verein einen grossen Gefallen zu tun und hilft dem Verein eine Menge Geld zu sparen. Interessierte Eltern werden durch den Verein unterstützt und leisten mit Ihrem Zeiteinsatz ein echtes "Sozial-Sponsoring". Einen weiteren interessanten Vorteil hat diese Aufgabe auch noch - so nah kommt man normalerweise nicht an das Becken kann.

Wir laden alle interessierten Eltern und Aktiven ein, diese Rolle bei der kommenden Vereinsmeisterschaft einfach mal auszuprobieren. Wer grundsätzlich Interesse hat bei der kommenden VMS als Kampfrichter mitzumachen, kann sich hier oder am Ende dieses Beitrages unverbindlich vormerken lassen.

Auszug aus der "DSV Kampfrichterordnung Schwimmen" vom 21.10.2006:

§ 6 Die Kampfrichtergruppen

(1) Die Kampfrichter werden entsprechend ihren Funktionen in drei Gruppen eingeteilt:

- Wettkampfrichter: Zeitnehmer, Zielrichter, Wenderichter, Schwimmrichter und Starter (die theoretische Ausbildung)
- Auswertung: Auswerter und Protokollführer
- Schiedsrichter

(2) Die Ausbildung in den Gruppen Wettkampfrichter und Auswertung erfolgt unabhängig voneinander.
(3) Eine Zusatzausbildung zum Starter (die praktische Ausbildung) sowie Sprecher und Kampfrichter-Freiwasser werden in speziellen Lehrgängen angeboten. Dabei ist für die Ausbildung zum Starter eine Lizenz der Gruppe Wettkampfrichter Voraussetzung.
(4) Die Ausbildung zum Schiedsrichter setzt die gültige Lizenz der Gruppen Wettkampfrichter und Auswertung sowie die Zusatzausbildung als Starter voraus.

§ 8 Ausbildungsgrundlagen

(1) Grundlagen für die Ausbildung zum Kampfrichter sind
- die Wettkampfbestimmungen (WB) des DSV,
- die Regelwerke der FINA in ihren Grundzügen,
- diese Kampfrichterordnung,
- die Ausbildungsunterlagen und der Prüfungsfragenkatalog des DSV.
(2) Die Ausbildung in den Kampfrichtergruppen gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Jede Ausbildungsmaßnahme ist durch eine Prüfung abzuschließen und muss innerhalb von zwölf Monaten beendet sein.


(MyPersonalContent v1.3 © Rico Pinzke)
 
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