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| Begriff | Definition |
| DLRG | Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) ist eine gemeinnützige Wasserrettungs- und Hilfsorganisation. Sie arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Mit über 561.000 Mitgliedern in rund 2.200 örtlichen Gliederungen ist sie die größte freiwillige Wasserrettungsorganisation der Welt. Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist im niedersächsischen Bad Nenndorf. Gegründet wurde sie am 19. Oktober 1913 in Leipzig, als Konsequenz aus einem schweren Unglück in Binz auf Rügen, bei dem 17 Menschen starben. Seit damals lautet das Hauptziel der DLRG, Menschen vor dem Ertrinkungstod zu bewahren, indem sie möglichst vielen Menschen frühzeitig das Schwimmen beibringt und über das sichere Verhalten im und am Wasser aufklärt. Rettungsschwimmer der DLRG bewachen jedes Jahr die Küsten von Nord- und Ostsee, Badeeinrichtungen in den Binnengewässern und Flüssen, Schwimmbäder und Veranstaltungen am, auf und im Wasser. Die DLRG ist darüber hinaus auch im Katastrophenschutz der Länder und je nach Ländergesetzgebung auch im Rettungsdienst tätig. Der auf das Wasser spähende Adler ist das Logo der DLRG und als Markenzeichen genau wie die Wortmarke „DLRG“ nach dem Markenrecht im geschäftlichen Gebrauch geschützt. |
| DMS | Deutsche Mannschaftsmeisterschaften im Schwimmen, kurz DMS genannt, finden einmal im Jahr statt. Ein solcher DMS Wettkampf wird in den oberen Klassen an zwei Wochenenden (bzw. seit 2003 an zwei Tagen) abgehalten ansonsten nur an einem Wochenende (bzw. einem Tag). |
| DMS-J | DMS-J steht für Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend, dieser wird jedes Jahr auf der 25m-Bahn ausgetragen. Es gibt dabei fünf Altersklassen: 1. die E-Jugend (diese schwimmt nicht direkt auf der DMS-J sondern im parallel durchgeführten kindgerechten 2. die D-Jugend bestehend aus den Zehn- und Elfjährigen; 3. die C-Jugend bestehend aus den Zwölf- und Dreizehnjährigen; 4. die B-Jugend bstehend aus den 14- und 15-jährigen und 5. die A-Jugend, welche aus den 16- und 17-jährigen Aktiven besteht. Die E-Jugend schwimmt in aus Jungen und Mädchen gemischten Mannschaften, während die weiteren Jugendmannschaften nach Geschlechtern getrennt starten. Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften pro Altersklasse (Jugend) stellen. Für diese Mannschaften gibt es dann vier Stufen zu erklimmen: 1. Die Vorrunde im Arbeitskreis; 2. Die Verbandsendrunde; 3. Die Landesendrunde (hiernach ist der kindgerechte Wettkampf für die 4. Die deutsche Meisterschaft. Nach jeder Runde kommen bei der E-Jugend die zwölf schnellsten Mannschaften und bei den anderen Altersklassen die sechs schnellsten Mannschaften weiter. Zur deutschen Endrunde kommen dann die acht zeitschnellsten Deutschlands und schwimmen die deutschen Jugendmannschaftsmeister unter sich aus. Die DMS-J beginnt in der Regel gegen Ende Januar eines jeden Jahres. Die Wettkämpfe in den einzelnen Runden werden im Abstand von vierzehn Tagen durchgeführt. Was wird geschwommen? In der E-Jugend werden Staffeln über 4*50m Kraul; 4*50m Brust; 4*50m Rücken; 4*25m Schmetterling und 4*50m Lagen (bei den Lagen schwimmt der erste Schwimmer 50m Rücken, der Zweite 50m Brust, der Dritte 50m Schmetterling und der Vierte 50m Kraul) geschwommen. In der D-Jugend werden überall außer in Schmetterling 4*100m geschwommen.In Schmetterling 4*50m. In den drei älteren Altersklassen werden in allen Disziplinen 4*100m geschwommen. Zur Ermittlung des Zeitschnellsten werden die Zeiten aller fünf Staffeln addiert. Es werden zwar nur vier Schwimmer/innen pro Staffel und Disziplin gebraucht, dies dürfen aber durchaus bei jeder Lage Andere sein. Zudem kann der Trainer(oder die Trainerin) Ersatzschwimmer/innen in die Mannschaft mit einbeziehen, diese dürfen dann schwimmen, wenn ein anderer Schwimmer ausfällt, oder aber in einer Disziplin nicht so gut schwimmt, wie der andere Schwimmer. Für eine Mannschaft werden also mindestens vier Schwimmer/innen einer Altersklasse benötigt, meist sind es aber zwischen sechs und zehn Schwimmer/innen, die eine Mannschaft bilden. |
| Doping | Doping, das ist die Einnahme oder Anwendung unerlaubter Medikamente, verboten von den Sportverbänden. Sie sind verboten, weil sie eine unfaire, d.h. nicht trainingsbedingte Leistungssteigerung bewirken und zum Teil schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. |
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